Derzeit können wir unseren Service der Prüfungsrückstellung nur bei psychomatischen und oder psychatrischen Fragestellungen anbieten.
Die Kosten der Untersuchung werden nach JVEG § 9 M3 mit 120 € je angefangener Stunde abgerechnet.
Für Terminanfragen zur Pürfungsrückstellung bitten wir Sie das unten stehende Formular zu nutzen.